| | Entdecken Sie die Riskmanagement-Lösung der thv AG. Seit 1. Januar 2008 ist das Revisionsrecht neu geregelt: Das Gesetz gibt vor, dass unabhängig von der Grösse eines Unternehmens im Anhang der Jahres-rechnung Angaben über die Durchführung einer Risikobeurteilung enthalten sein müssen. Zusätzlich hat die Revisionsstelle zu kontrollieren, ob für ordentlich geprüfte Unternehmen ein Internes Kontrollsystem (IKS) existiert.Die Berater der thv AG unterstützen Sie gerne bei der Einführung eines praxis-orientierten Riskmanagement-Systems oder beim Aufbau eines effizienten Internen Kontrollsystems (IKS). Genau so stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zur Verfügung, wenn es darum geht, eine Risikobeurteilung im Sinne der neuen gesetzlichen Regelung für Ihre Gesellschaft vorzunehmen.Nehmen Sie noch heute mit Rolf Kihm Kontakt auf, damit wir Ihnen zeigen können, wie Sie mit Hilfe der thv AG Ihre Risiken und Kontrollen systematisch organisieren und dokumentieren können.
Dienstleistungen Riskmanagement- Unterstützung/Begleitung bei der Einführung eines Riskmanagement-Systems
- Mithilfe beim Aufbau eines Internen Kontrollsystems (IKS)
- Beratung im Zusammenhang mit einer Risikobeurteilung
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