Schaffen Sie es bis Ende März?

Die Frist zur Einreichung der Steuererklärung 2017 läuft am 31. März 2018 ab.

Haben Sie noch nicht alle Unterlagen beisammen und bisher keine Zeit gehabt, die Steuererklärung auszufüllen. Kein Problem, Sie können die Frist einfach mit folgendem link direkt bei der Steuerverwaltung des Kantons Aargau verlängern:
Fristverlängerung Kt. Aargau
 
Die Frist kann wahlweise um einen bis maximal drei Monate bis zum 30.6.2018 verlängert werden.

Ist Ihnen das Ausfüllen der Steuererklärung zu mühsam, dann melden Sie sich bei uns; wir erledigen es gerne für Sie und übernehmen auch die Fristerstreckung.

 

 

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