MWSt-Satzänderung per 1. Januar 2018

Am 24. September 2017 wurde die Zusatzfinanzierung der AHV durch Volk und Stände an der Urne abgelehnt. Als Folge davon sinken nun die MWST-Sätze per 1. Januar 2018:

Wie bei der letzten MWST-Änderung ist auch dieses Mal der Zeitpunkt der Leistungserbringung für die Bestimmung des MWST-Satzes entscheidend. So bestimmt also nicht das Datum der Rechnungsstellung oder Zahlung den anzuwendenden Steuersatz, sondern wann Sie die Arbeiten oder Dienstleistungen für Ihren Kunden tätigen. Bitte beachten Sie:

Bei Unklarheiten oder Unsicherheiten steht Ihnen Ihr Berater zur Unterstützung gerne zur Seite.

 

 

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